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Projektsteuerung und -finanzierung im Sanierungsverfahren

Am Beispiel des Kultur- und Bürgerhauses Marne - Inhalt
zum Exposé

Einleitung:

Die Stadt Marne ist ein Grundzentrum mit knapp 6.000 Einwohnern im Land-kreis Dithmarschen, unweit nordwestlich von Brunsbüttel. Aufgrund der direkten Nordseelage einiger Gemeindeteile zwischen Elbmündung und Meldorfer Bucht ist ein touristisches Potenzial in Marne durchaus vorhanden. Dem gegenüber steht allerdings eine Innenstadt, die seit mehreren Jahren Funktionsmängel und Missstände aufweist, weshalb weite Teile der Innenstadt 2004 per Satzung als förmliches Sanierungsgebiet festgelegt wurden. Als eine Einzelmaßnahme des Sanierungsverfahrens entstand das Kultur- und Bürgerhaus, das durch europäische LEADER+ Mittel co-finanziert wurde und als Untersuchungsobjekt für diese Arbeit dienen soll.

Frontansicht des Kultur- und Bürgerhauses

Problemkontext und Fragestellung:

Im Rahmen der Arbeit sollte nun die zweigleisige Projektfinanzierung aus Städtebauförderungsmittel und LEADER+ Mitteln untersucht werden. Hierbei sollten insbesondere auch Methoden und Steuerungs-instrumente hinsichtlich der sanierungsrechtlichen Projektsteuerung berücksichtigt werden. Problemkontext und Fragestellung werden auch vertiefend im Exposé dargestellt.

Ablauf einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme:

Sanierungsmaßnahmen dienen der Behebung von städtebaulichen Missständen, nämlich Funktions- und Substanzmängeln, indem eine wesentliche Verbesserung des Gebietes erzielt wird. Sanierungsziele werden bereits im Baugesetzbuch definiert, wobei weitere Ziele zulässig sind, mindestens eines der in § 136 IV vorgegeben Ziele ist jedoch stets zu verfolgen, wenn ein Sanierungsverfahren beschlossen wird. Zu den in § 136 IV definierten Zielen gehören beispielsweise die Anpassung der Siedlungsstruktur an gesunde Lebens- und Arbeits-bedingungen oder die Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile. Eine sanierungsrechtliche Gesamtmaßnahme ist in drei große Verfahrensschritte gegliedert:

  • In der Vorbereitungsphase werden u.a. Vorbereitende Unter-suchungen durchgeführt, das Sanierungsgebiet wird abge-grenzt, die Ziele und Zwecke werden definiert und die städte-baulichen Planungen erarbeitet,
  • In der Umsetzungsphase werden Ordnungs- und Baumaß-nahmen durchgeführt, die in den §§ 147 und 148 des Bau-gesetzbuches abschließend definiert sind und
  • Die Abschlussphase der Sanierung dient der Abrechung der Maßnahme gegenüber dem Fördergeber und dem Erheben von Ausgleichsbeträgen zur Refinanzierung der durchgeführten Einzelmaßnahmen.

Modernisiertes Gebäude am Kleinen Ring

Umgestaltete Steinstraße

Miteinander verflochtene Einzelmaßnahmen:

Eine Besonderheit des Sanierungsverfahrens ist zudem, dass die Gesamtmaßnahmen aus einer Vielzahl miteinander verflochtenen Einzelmaßnahmen bestehen, die jeweils mit dem Fördergeber abzustimmen sind. Einzelmaßnahmen definieren sich hierbei als konkrete Vorhaben und Projekte in Form von sanierungsbedingten Ordnungs- und Baumaßnahmen, die aufeinander abgestimmt die in der Vorbereitungsphase ermittelten städtebaulichen Mängel beheben sollen.

Instrumente der Finanzplanung und Finanzierung:

Die Kosten- und Finanzierungsübersicht, kurz KoFi, ist das zentrale Steuerungsinstrument zur Durchführung der Gesamtmaßnahme. Die KoFi stellt als eigenes Rechtsinstrument die mittelfristige Finanz-planung anhand des aktuellen Verfahrensstandes und der jeweils benötigten Finanzmittel dar. Die Aussagen der KoFi basieren im wesentlichen auf dem Maßnahmenplan, der Teil des Sanie-rungskonzeptes ist und die im jeweiligen Förderjahr anstehenden Projekte und deren voraussichtliche Kosten anhand eines vorgegebenen Formulars des Fördergebers darstellt.
Beim Fortschreiben der Kofi wird zunächst die aktuell vorliegende Version geprüft. Hierzu ist es notwendig den Stand der Gesamtmaßnahme, auch anhand des Maßnahmenplanes zu erfassen, bestehende Restverbindlichkeiten zu ermitteln und Kosten-schätzungen für kurz- und mittelfristig anstehende Einzelmaßnahmen zu erarbeiten. Die KoFi wird nun mit der Stadt abgestimmt und deren benötigte Eigenmittel errechnet und entsprechend überarbeitet um jährlich dem Fördergeber vorgelegt zu werden. Nach der Fortschreibung werden benötigte Finanzierungsmittel eingeworben um das Projekt voranzutreiben.
Die zuvor bereits erwähnte Erhebung von Ausgleichsbeträgen, die im umfassenden Verfahren in der Regel in der Abschlussphase erfolgt, dienen der Abschöpfung sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen. Aufwendungen der Eigentümer während der Sanierung, bei-spielsweise durch eine private Modernisierungsmaßnahme, werden bei der Erhebung berücksichtigt.

Bauschild am Kultur- und Bürgerhaus im Juli 2008

Hinweisschild zur LEADER+ Förderung

Gesamtmaßnahme "Innenstadt Marne":

Im Sanierungsgebiet "Innenstadt Marne" zeigen sich strukturelle Missstände vor allem in ungenutzten Blockinnenbereichen, unter-genutzten Grundstücken sowie in unattraktiver Fassadengestaltung. Auf die Missstände wurde mit dem Beschluss des Sanierungsgebietes von 2004 reagiert und wurde 2008 nach Süden erweitert. In den Gebieten wurde bereits eine Vielzahl Maßnahmen umgesetzt, weitere größere Maßnahmen sind geplant.
Die Ziele und Zwecke der Gesamtmaßnahme stellen sich folgen-dermaßen dar: Der charakteristische Stadtgrundriss soll erhalten und das Stadtbild verbessert werden, neue Aufenthaltsqualitäten sollen die Innenstadt und Geschäftsstruktur beleben und stärken und die historischen Potenziale sollen zur Eigenwerbung genutzt werden.

Abgrenzung des Sanierungsgebietes Marne

Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen in der Sanierung:

Grundsätzlich handelt es sich bei der Änderung oder Errichtung einer Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung um eine sanierungsrechtliche Baumaßnahme, die in § 148 II 1 Nr. 3 Baugesetzbuch näher definiert wird. Die Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung wird als eine öffentlichen Zwecken dienende Anlage oder Einrichtung definiert, die sanierungsbedingt sein muss. Gemeinbedarfs- und Folgeein-richtungen sind dann sanierungsbedingt, wenn sie zur Erreichung der Sanierungsziele erforderlich sind.

Das Kultur- und Bürgerhaus - Ziele und Konzept:

Mit dem Kultur- und Bürgerhaus, kurz KBH, wurde das Ziel verfolgt, einen überregionalen Publikumsmagneten zu schaffen, der künstlerische und stadtgeschichtliche Nutzungen verbinden sollte. Hierzu wurde ein das Stadtbild prägender Altbau umgebaut, vollständig saniert und durch einen Neubau ergänzt. Die regionale Kultur wurde auch in der Fassadengestaltung des Neubaus reflektiert, indem ein Band aus Kohlblättern angebracht wurde (siehe Foto rechts).
Die Co-Finanzierung entstand vor allem aus dem Bestreben den städtischen Haushalt zu schonen. Zudem verlangen die Städte-bauförderrichtlinien den Vorrang sonstiger Fördermöglichkeiten. Da durch LEADER+ nur die Möglichkeit zur Förderung des Altbaus bestand, musste im Förderkonzept zwischen Alt- und Neubau unterschieden werden. Während der Umsetzungsphase des KBH wurden seitens des Sanierungsträgers verschiedene Instrumente eingesetzt, um eine fortwährende Kostenkontrolle zu garantieren und somit die Finanzierung jederzeit sicherzustellen.

Fassadendetail: Kohlblattformen als Wahrzeichen der Region

Bewertung des Verfahrens hinsichtlich Aspekten der Projektsteuerung:

Unter Aspekten der der Projektsteuerung bewertet, führt die zweigleisige Finanzierung zu einem erhöhten Steuerungsaufwand, da die verschiedenen Fördertöpfe koordiniert werden müssen. Durch die LEADER+ Förderung wurde zudem ein höherer Abrechnungsaufwand bedingt, welcher auf die Pauschalförderung der LEADER+ Mittel zurückzuführen ist.

Fazit:

Durch den komplementären Einsatz der LEADER+ Mittel bei der Sanierung des Altbaus konnte der Eigenanteil der Stadt Marne gesenkt werden. Den Einsparungen steht allerdings der bereits angemerkte höhere Steuerungsaufwand gegenüber, woraus zusätzlicher Verwaltungsaufwand und Mehrkosten für den Sanierungsträger entstehen. Aufgrund der nur geringen Entlastungen für den städtischen Haushalt muss man sich die Fragen stellen, ob

  • der Einsatz europäischer LEADER+ Fördermittel ein Mehr an Vor- oder Nachteilen bedeutet und
  • diese Mittel in der Form, wie sie in Marne eingesetzt wurden, in der Summe unrentierlich sind?

Abbildungsnachweis:

  1. Eigenes Foto: Marne 03/2009
  2. Eigenes Foto: Marne 07/2008
  3. Eigenes Foto: Marne 07/2008
  4. Eigenes Foto: Marne 07/2008
  5. Eigenes Foto: Marne 07/2008
  6. Eigenes Darstellung auf Grundlage der Deutschen Stadtgrundkarte
  7. Eigenes Foto: Marne 03/2009

von Jens Bossen

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