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Ein feiner Zug für die Region Lübeck

Regionskarte

Grundsätze der Regionsabgrenzung:

Bei einer sinnvollen Abgrenzung eines Untersuchungsgebietes sind verschiedene Dinge zu beachten, die im speziellen Fall einer regionalen Nahverkehrsplanung durch weitere Grundsätze zu ergänzen sind:

  • Welchen Verflechtungsbereich besitzt das Oberzentrum?
  • Gibt es natürliche Grenzen in der Ausdehnung der Region?
  • Welche Gemeinden gehören zu einem gemeinsamen Tarifverbund im Nahverkehr?
  • Welche bestehenden Schienwege gibt es?
  • Welche anderen (ggf. höherwertigen) Zentren gibt es im Umfeld der abzugrenzenden Region?
  • etc.

Die oben gezeigte Karte ist das Ergebnis der im Rahmen dieses Projekts getroffene Abwägung zur Abgrenzung einer sinvollen Nahverkehrsregion. Die ans bestehende Schienennetz angrenzenden Gemeinden werden bis zu einer Entfernungstoleranz von ca. 30 Minuten Fahrzeit mit dem Zug in das Untersuchungsgebiet aufgenommen. Zudem gehören die im Siedlungszusammenhang mit der Freien Hansestadt Lübeck gelegenen Gemeinden zur Nahverkehrsregion.

Folgende Gemeinden wurden in das Untersuchungsgebiet aufgenommen:

  • Hansestadt Lübeck
  • Kreis Ostholstein
    • Bad Schwartau
    • Eutin
    • Neustadt
    • Ratekau
    • Scharbeutz
    • Sierksdorf
    • Stockelsdorf
    • Süsel
    • Timmendorfer Strand
  • Kreis Stormarn
    • Bad Oldesloe
    • Feldhorst
    • Hamberge
    • Reinfeld
    • Wesenberg
  • Herzogtum Lauenburg
    • Buchholz
    • Einhaus
    • Fredeburg
    • Groß Grönau
    • Groß Sarau
    • Harmsdorf
    • Klempau
    • Mölln
    • Pogeez
    • Ratzeburg
  • Kreis Nordwest-Mecklenburg
    • Börzow
    • Dassow
    • Grevesmühlen
    • Lockwisch
    • Lüdersdorf
    • Menzendorf
    • Schönberg
    • Selmsdorf

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