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Glossar der Planungsbegrifflichkeiten

AKN: Offizielle Abkürzung der Eisenbahn Altona-Kaltenkirchen-Neumünster. Die AKN Eisenbahn AG berteibt mehrere Bahnstrecken im südlichen Schleswig-Holstein und Hamburg (entsprechend sind beide Länder die Anteilseigner der AKN). Sie stellt dabei für viele Gemeinden nördlich und nord-westlich von Hamburg die Verbindung zu Hamburgs S- und U-Bahnnetz her. Die AKN bedient folgende Strecken: HH-Eidelstedt - Neumünster (A1), Kaltenkirchen - Norderstedt Mitte (A2) und Elmshorn - Henstedt-Ulzburg.
BauGB: Das Baugesetzbuch des Bundes. Die aktuelle Fassung stammt vom 8. Dezember 1986, die letzte Änderung erfolgte am 31. Juli 2009 (Stand 1. April 2010). Vorgänger war das Bundesbaugesetzt von 1960, das Regelungen zum allgemeinen Städtebaurecht enthielt. Heute enthält das Baugesetztbuch vier Kapitel, nämlich weiterhin das allgemeine Städtebaurecht, das besondere Städtebaurecht (aus dem Städtebauförderungsgesetz - StBauFG - hervorgegangen), sonstige Vorschriften (in erster Linie Verfahrensvorschriften) sowie Überleitungs- und Schlussvorschriften.
BID: Diese Abkürzung steht für Business Improvement District, wobei es sich um einen freiwilligen Zusammenschluss von Grundeigentümern und/oder Gewerbetreibenden handelt, die mit gemeinsamen Mitteln versuchen ihr (meist innerstädtisches) Geschäftszentrum bzw. ihre Geschäftsstraße zu stärken. Dabei werden mit ausschließlich privaten Mitteln konkrete Maßnahmen im fest abgegrenzten Gebiet realisiert, die zur Verbesserung und Attraktivitätssteigerung des Standortes beitragen sollen.
B-Plan: Der Bebauungsplan regelt Art, Maß und Weise der im Geltungsbereich zulässigen Bebauung sowie deren Nutzung. Sowohl die Planzeichnung als auch Erläuterungsbericht und Begründung besitzen dabei der Rechtscharakter einer Satzung und entfalten daher direkte Rechtskraft gegenüber den Bürgern. Die möglichen Inhalte des B-Plans regelt §9 BauGB. Die Aufstellung eines B-Plans erfolgt nach dem in den §§2-4c BauGB festgesetzten Verfahren. Nach der Wiedervereinigung wurde als eine besondere Form des Bebauungsplan der VEP (Vorhaben- und Erschließungsplan) in das allgemeine Städtebaurecht der BRD integriert.
BSAG: Ofizielle Abkürzung der Bremer Straßenbahn Aktien-Gesellschaft, die sich zu gut 99% im Besitz der Stadt Bremen befindet und für den Betrieb der Straßenbahnen und Busse in der Stadt zuständig ist. Bei der BSAG arbeiten gut 2.000 Mitarbeiter, das Streckennetz misst etwa 110 Km Länge (Stand 2005).
BSU: BSU ist die Abürzung für die Behöhrde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie steuert alle übergreifenden Themen der Hamburger Stadtentwicklung(spolitik).
FNP: Die Abkürzung bezeichnet den Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan). Er stellt die Grundzüge der beabsichtigten Entwicklung der Gemeinde dar. Seine Inhalte werden abschließend in § 5 BauGB geregelt. Der FNP entfaltet keine direkte Rechtskraft gegenüber den Bürgern, sondern dient dem verwaltungsinternen Gebrauch. So sind beispielsweise die B-Pläne aus dem FNP zu entwickeln. Der Plan ist der übergeordneten Verwaltungsebene zur Genehmigung vorzulegen.
GVZ: Abkürzung für Güterverkehrszentrum. Es handelt sich dabei um Logistikzentren, an denen verschiedenen Verkehrsträger miteinander vernetzt werden. An den Standorten der GVZ werden logistikintensive Betriebe sowie logistikbezogene Dienstleistungen mit Verkehrsunternehmen gekoppelt. Eine gute Anbindung an überregionale Trassen (Schiene, Straße) ist die Grundvoraussetzung bei der Planung von Güterverkehrszentren.
HVV: Der Hamburger Verkehrs Verbund ist der Zusammenschluss der Verkehrsunternehmen (unter anderem DB, Hochbahn, VHH, PVG, Autokraft, Metronom, AKN und NOB) im Großraum Hamburg. das Tarifgebiet des HVV umfasst neben der Freien und Hansestadt Hamburg die Kreise Herzogtum Lauenburg, Segeberg, Stormarn und Pinneberg (Schleswig-Holstein) sowie die Landkreise Harburg, Lüneburg und Stade.
IBA: Offizielle Abkürzung fü Internationale Bau-Ausstellung. IBAs sind ein Instrument der Stadtplanung, das lediglich in Deutschland eingesetzt wird um mit innovativen Projekten neue Impulse zu setzen. Aktuell (2011) wird in Hamburg (Wilhelmsburg, Veddel, Harburger Binnenhafen) eine IBA zum Thema "Sprung über die Elbe" durchgeführt.
IGA: Offizielle Abkürzung fü Internationale Gartenbau-Ausstellung. Sie wird alle 10 Jahre ausschließlich in Deutschland durchgeführt. Die nächste IGA findet 2013 in Hamburg-Wilhelmsburg statt.
NaNa: Die NahverkehrsNachrichten (kurz: NaNa) sind ein Informationsblatt zum ÖPNV in Deutschland und benachbarten Ländern. Die Zeitung erscheint bereits im 55. Jahrgang (Stand 2010) und erscheint beim Alba Fachverlag. Mehr Informationen lassen sich auch auf dieser Seite finden.
ROG: Das Raumordnungsgesetzt ist ein Bundesgesetzt, dessen neueste Fassung vom 22. Dezember 2008 datiert. Es enthält bundesweit einheitliche Vorgaben zu Bedingungen, Aufgaben und Leitvorstellungen der Raumordnung. So soll in erster Linie eine ausgewogene Siedlungs- und Freiraumstruktur entwickelt werden, die zu gleichwertigen Lebensbedingungen in allen Teilräumen der Bundesrepublik beiträgt. Seit der Föderalismusreform können die Länder von den Regelungen des ROG abweichen.
SAGA: Die Abkürzung SAGA steht für Siedlungs-Aktiengesellschaft Altona. Die ehemals gemeinnützige hamburger Wohnungsgesellschaft ist seit 1999 unter einem gemeinsamen Konzerndach mit der GWG (die zeite städtische Wohnungsgesellschaft) zu einer Aktiengesellschaft umgeformt worden. Seit 2007 sind beide ein integrierter Konzern, deren Aktien zu 100% im Besitz der Stadt sind. 2008 besaß der Knozern in Hamburg insgesamt etwa 130.000 Wohnungen.
StBauFG: Das Städtebauförderungsgesetz wurde 19. Juni 1971 beschlossen und diente bis 1990 als Grundlage für die erfolgreiche Sanierung der Stadtkerne. Zuvor (ab 1969) waren bereits Städtebauförderungsmaßnahmen in Modellstädten erprobt worden. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurde das StBauFG als "Besonderes Städtebaurecht" in das BauGB eingegliedert und somit dauerhaft als Mittel der Stadtentwicklung verankert. Zwischen 1971 und 1990 wurden auf Grundlage des StBauFG insgesamt rund 14 Mrd. Euro von Bund, Ländern und Gemeinden für Städtebauförderungsmaßnahmen bereitgestellt.
VEP: Beim VEP handelt es sich um einen Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 12 BauGB. Der VEP wird vom Vorhabenträger in Abstimmung mit der Gemeinde für ein konkretes Vorhaben erstellt und und ersetzt das Bebauungsplanverfahren, indem er in einen vorhabenbezogenen B-Plan einbezogen wird, den die Gemeinde gleichzeitig aufstellt. Der Vorhabenträger trägt die Planungs- und Erschließundkosten ganz oder und kann dafür mit einem schnelleren Umsetzungsbeginn rechnen, zumal er sich verpflichtet das Vorhaben innerhalb einer bestimmten Frist zu realisieren.
ZVBN: Der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen / Niedersachsen ist der Augabenträger des straßen-gebundenen ÖPNVs in der Region Bremen. Dem Verband gehören neben den beiden Städten des Landes Bremen sechs niedersächsische Landkreise und zwei kreisfreie Städte an. Der Schienenverkehr fällt nicht in den Aufgabenbereich des Verbandes, er wird gemeinsam vom Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa (Bremen) und der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH bestellt.

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